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Gedenktage & religiöse Feiertage

4. Mai

Seit 1904 gibt es internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Frauenhandels, so u. a. das Internationale Übereinkommen zur Gewährung wirksamen Schutzes gegen Mädchenhandel vom 18. Mai 1904 (geändert 1949) und das Internationale Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels vom 4. Mai 1910. Diese verpflichten die Mitgliedsstaaten dazu, die Verführung weiblicher Minderjähriger zur Prostitution sowie die erzwungene Prostitution in ihren Ländern unter Strafe zu stellen. Außerdem existiert ein Übereinkommen zur Unterdrückung des Handels mit volljährigen Frauen von 1933 (geändert 1949).