Freiheit des Kulturlebens
Artikel 27 - Kultur und Urheberrecht
Jede/r hat das Recht, künstlerisch tätig zu werden oder sich an Kunst und Wissenschaft zu erfreuen. Also etwa ins Museum, Theater oder Kino zu gehen oder Bücher zu lesen. Niemand darf ohne Erlaubnis künstlerische Kreationen, schriftstellerische Arbeiten oder geistiges Eigentum anderer kopieren, nutzen oder als eigenes Werk ausgeben.
Du darfst also nicht einfach Fotos aus dem Internet nutzen oder für deine Hausarbeit Texte kopieren und als deine eigenen Gedanken ausgeben. Wann kopieren erlaubt ist, erfährst du im Bereich "Rechte".
Während der NS-Zeit gab es Bücherverbrennungen und sogenannte "entartete Kunst", die nicht gezeigt werden durfte. Beides ein klarer Verstoß gegen Art. 27.