Kinderarbeit
Schuften statt spielen oder in der Schule etwas lernen: Das ist weltweit der Alltag für 250 Millionen Kinder, ob in Steinbrüchen, am Webstuhl oder bei der Betreuung jüngerer Geschwister. Geraubte Kindheit, gesundheitliche Schädigungen und Verhinderung von Bildung reduzieren ihre Perspektiven.
Kinderarbeit ist nicht nur ein Problem armer Länder Afrikas, Osteuropas, Asiens oder Südamerikas. Arbeitslosigkeit, fehlende Ausbildungsplätze und damit verbundene Perspektivlosigkeit führen zu einer zunehmenden Verarmung in der Bevölkerung und plötzlich ist Armut auch in Deutschland wieder ein Thema. Davon sind vermehrt Kinder und Jugendliche betroffen sind. Mangels Finanzkraft kann man dann in der Clique, bei der Klassenfahrt oder den Freizeitmöglichkeiten nicht mehr mithalten.
Wer möchte da nicht unabhängig über selbstverdientes Geld verfügen? Manche Eltern erwarten dann einen Beitrag der Kinder zum Familienbudget. Doch in Deutschland gilt: Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren ist gesetzlich verboten. Ausgenommen ist nur, wenn Schüler ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern max. 2 Stunden am Tag (aber nur zwischen acht und 18 Uhr) altersgerecht arbeiten – beispielsweise Zeitungen/Werbung verteilen (ohne schweres Tragen), Nachhilfe geben, bei Gartenarbeit, Babysitten, Tier- und Pflanzenbetreuung helfen oder Reinigungsarbeiten erledigen. Ab 15 Jahren sind acht Arbeitsstunden am Tag zulässig, wobei die Arbeitszeit zwischen sechs und 20 Uhr liegen muss. Ausnahmen sind hier nur im Gastronomischen Bereich gestattet. Ab 18 gelten die normalen Regelungen für Erwachsene.
Kinderarbeit verletzt Menschenrechte
Weltweit müssen nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ungefähr 250 Millionen Kinder zwischen fünf und vierzehn Jahren arbeiten. Oft sind die Arbeitsbedingungen schrecklich, die Arbeitstage lang und die Bezahlung miserabel. Teilweise sind extreme gesundheitliche Schäden die Folge.
Auch in Deutschland war Kinderarbeit bis Anfang des 20. Jahrhunderts durchaus üblich. Das Kinderschutzgesetz von 1908 setzte die erlaubte Arbeitszeit auf elf Stunden (!) täglich herab – und das, obwohl in einzelnen Gebieten des Deutschen Reichs schon im 16. und 17. Jahrhundert eine Schulpflicht gesetzlich vorgeschrieben wurde. Indem Kinderarbeit zugelassen wurde, wurde sowohl der Schutz der Gesundheit verletzt, als auch das Menschenrecht auf Bildung versagt. Heute verhindert Kinderarbeit vor allem in sogenannten Entwicklungsländern den regelmäßigen (oder jeglichen) Schulbesuch, und nimmt so die Chance auf eine Berufsausbildung, die zu einer besseren Einkommenssituation führen könnte. Damit wird Artikel 26 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948, in dem das Recht auf Bildung festgeschrieben ist, massiv verletzt.
Für Mädchen gilt das noch stärker als für Jungen, da sie weit häufiger zu Arbeiten im Haushalt, auf dem Feld, in Fabriken oder zur Betreuung jüngerer Geschwister herangezogen werden und ihrer Ausbildung in Dritt-Welt-Ländern häufig keine Bedeutung beigemessen wird. Besonders gefährdet und schutzlos sind dabei Kinder ohne eine Geburtsurkunde. Ohne Papiere haben sie quasi keine Rechte und können auch ihr Alter nicht nachweisen. Deshalb setzen sich Kinder- und Entwicklungshilfeorganisationen weltweit für die Geburtenregistrierung ein. Es wird geschätzt, dass derzeit jedes dritte Kind nach der Geburt nicht registriert wird. Die meisten von ihnen leben in Asien und Afrika und der Anteil an Mädchen ist höher als der an Jungen.
Kinder suchen Herausforderungen
Kindheit bedeutet aber nicht nur Spielen und zur Schule gehen. Das Zimmer aufzuräumen, kleinere Pflichten im Haushalt zu übernehmen oder beispielsweise im Verein oder im Jugendhaus mitzuarbeiten gehören genauso dazu, und das hat nichts mit Ausbeutung oder Kinderarbeit zu tun. Hier geht es darum, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, sich auszuprobieren, zu entwickeln und gefordert zu werden. Das ermöglicht vor allem soziales Lernen und gibt Selbstbewusstsein.