Rechtsschutz
Artikel 8 - Anspruch auf Rechtsschutz
Jede/r hat das Recht, bei einem Gericht im eigenen Land zu klagen, wenn er/sie sich in seinen/ihren Rechten verletzt fühlt, die in der Verfassung oder in einem Gesetz des Landes festgeschrieben sind.
Aus diesem Artikel leitet sich auch das Recht auf Berufung ab. Wenn also jemand meint, dass ein Urteil nicht gerecht zustande gekommen ist oder neue Fakten aufgetaucht sind, kann er das Gericht um Berufung oder auch um Wiederaufnahme eines Verfahrens anrufen.