Keine willkürliche Inhaftierung
Artikel 9 - Niemand darf willkürlich inhaftiert werden
Kein Mensch darf einfach so und ohne Grund festgenommen, inhaftiert oder des Landes verwiesen werden.
Willkürliche Verhaftungen oder Hausarreste gehören zur Praxis von Diktaturen, die ihre Gegner:innen einschüchtern sollen. Bei uns darf ohne richterlichen Beschluss niemand länger als bis zum Ablauf des Tages nach der Festnahme festgehalten werden. Dann muss der/die Verdächtige entweder wieder auf freien Fuß gesetzt oder eine/m Richter:in vorgeführt werden, der dann prüft, ob ein Grund für eine Untersuchungshaft vorliegt. Auch die Untersuchungshaft darf sich nicht endlos in die Länge ziehen.