Eheschließung & Familie
Artikel 16 - Das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen
Heiratsfähige Männer und Frauen haben das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei der Auflösung gleiche Rechte. Eine Ehe darf nur geschlossen werden, wenn beide Partner dieser freiwillig zustimmen. Die Familie hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Zwangsehen sind ein Menschenrechtsverstoß. Genauso unzulässig ist es, dass Frauen weniger Rechte in der Ehe haben oder bei der Auflösung der Ehe benachteiligt werden.