Asyl
Einem/r Schutzlosen Schutz und einem Flüchtling Zuflucht zu gewähren sind Ausdruck wahrer Menschlichkeit – und sollten eigentlich selbstverständlich sein. Doch wie viel Menschlichkeit wollen oder können wir uns leisten?
Die Vereinten Nationen haben am 14. Dezember 1950 den UNHCR gegründet. Die Organisation soll sicherstellen, dass die Menschenrechte, und hier besonders das Recht auf Asyl, von Flüchtlingen respektiert werden. Es unterstützt Menschen bei der freiwilligen Rückkehr und dem Neubeginn zu Hause, bei der Integration im neuen Heimatland und bei der Neuansiedlung in einem Drittstaat.
Ende 2018 waren laut UNHCR 70,8 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. 37.000 Menschen fliehen im Durchschnitt pro Tag aufgrund von Konflikten und Verfolgung. Mehr als die Hälfte der Flüchtlinge weltweit sind Kinder unter 18 Jahren. 41,3 Millionen Menschen sind sogenannte Binnenvertriebene, die innerhalb ihres Landes an einem anderen Ort Schutz suchen, 25,9 Millionen Menschen sind Flüchtlinge und 3,5 Millionen Asylsuchende.
Asyl (griech. unverletzlich; Zuflucht, Obdach) steht für Schutz vor Verfolgung. Indem ein Staat Asyl gewährt, schützt er Minderheiten. Mit dem Asylrecht begibt man sich auf eine internationale Ebene, denn Asyl wird einem Flüchtling gewährt, der aus politischen, rassistischen oder Glaubens- und Gewissensgründen in seinem Heimatland verfolgt wird und deshalb von dort flieht. Daher ist Asylrecht im Völkerrecht festgelegt und wurde auch in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben.
Das Asylrecht im Grundgesetz
Aus der historischen Verantwortung des Nationalsozialismus und der Verfolgung und Ermordung von Juden, Sinti und Roma, Kommunisten und anderen politischen und gesellschaftlichen Gruppen aus rassistischen oder politischen Gründen heraus schufen die Verfasser des bundesdeutschen Grundgesetzes ein weitreichendes und großzügiges Asylrecht, das verhindern sollte, dass sich dieses Schicksal mit anderen Flüchtlingen wiederholt. Demnach durften Flüchtlinge, die in ihrer Heimat mit weiterer Verfolgung rechnen mussten, nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden.
Artikel 16 a des Grundgesetzes regelt das Asylrecht. Er gehört zu den Artikeln, die als Grundrecht besonderen Schutz genießen und nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat geändert werden können. In den neunziger Jahren hat sich die Stimmung gegen Asylbewerber:innen, aber auch gegen Zuwanderer:innen und Aussiedler:innen aus Osteuropa drastisch verschlechtert. Nach einem starken Anstieg der Asylbewerber Ende der 1980er, Anfang der 1990er Jahre wurde 1993 Artikel 16 geändert und das Asylrecht stark eingeschränkt. Asylbewerber:innen werden seither zurückgewiesen, wenn sie durch ein „sicheres Land" nach Deutschland gekommen sind, es wurden sogenannte sichere Herkunftsländer festgelegt und der Rechtsschutz wurde auf politisch Verfolgte eingeschränkt. Die Anerkennungsquote ging darauf auf wenige Prozent zurück. Diese Entwicklung fand auch in anderen europäischen Staaten statt. Nach dem starken Anstieg der Flüchtlingszahlen ab 2015 kam es 2015 und 2016 erneut zu Änderungen des Asylrechts und man sucht bislang vergebens auf europäischer Ebene nach einer tragfähigen Lösung für das Asylverfahren und die Verteilung der geflüchteten Menschen innerhalb Europas.
Politische Verfolgung liegt laut Artikel 16 a des Grundgesetzes vor, wenn einem Mensch wegen seiner politischen oder religiösen Überzeugung, seiner Staatsangehörigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe Verfolgung, Gefahr für Leib und Leben oder eine Beschränkung der persönlichen Freiheit droht. Notsituationen wie Hungersnöte oder Umweltkatastrophen werden nicht als Asylgrund anerkannt.
Wer sind „Geduldete“?
Daneben gibt es noch die Gruppe der „geduldeten Menschen“. Das sind Menschen, denen kein Recht auf Asyl zugesprochen wurde und die deshalb eigentlich ausreisen müssten, aber aus humanitären oder persönlichen Gründen das Land nicht verlassen können. Ein Rechtsanspruch auf Duldung kann unterschiedliche Gründe haben. Hierzu gehört die Ausbildungsduldung zur Beendigung einer hier angefangenen Berufsausbildung, das Fehlen von Reisepapieren, die drohende Trennung von minderjährigen Kindern mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, andauernde Kampfhandlungen im Heimatland oder beispielsweise eine schwere Krankheit.
Eine Duldung besteht nur solange, wie auch der Duldungsgrund besteht. Ständige Unsicherheit und Angst vor Abschiebung gehören deshalb für viele Geduldete zum Alltag. Um hier arbeiten zu dürfen, benötigen geduldete Menschen eine Arbeitserlaubnis, die aber oft nicht erteilt wird, sie bekommen geringere Sozialleistungen als andere leistungsberechtigte Menschen und müssen in einer für sie festgelegten Stadt wohnen. Das bedeutet ein Leben auf Abruf und ohne Perspektive, das Vorurteile fördert und Integration unmöglich macht.
Anerkennung als Asylant:in oder Leben auf Abruf
Um als Asylant:in anerkannt zu werden, muss der Flüchtling seine politische Verfolgung nachweisen bzw. glaubhaft darstellen können. Das ist oft sehr schwierig, zumal wenn noch Familienangehörige zurückgeblieben sind, denen Repressalien drohen, wenn ein Flüchtling von Menschenrechtsverletzungen berichtet.
Wird ein Flüchtling als asylberechtigt anerkannt, erhält er zunächst ein Aufenthaltsrecht über drei Jahre. Nach drei Jahren wird erneut geprüft, ob die Gründe für das Asyl weiterhin bestehen. Ist das der Fall, kann der Geflüchtete ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten. Nach acht Jahren kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Wurde der Asylantrag endgültig abgelehnt, werden die Flüchtlinge aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Wer nicht freiwillig ausreist, wird gegen seinen Willen abgeschoben, sofern nicht ein Rechtsanspruch auf Duldung besteht.
Für geflüchtete Kinder und Jugendliche gilt je nach Bundesland ab Asylantragsstellung oder wenige Monate danach die Schulpflicht. Allerdings macht sich auch hier der Lehrermangel bemerkbar und die Schulen müssen sehr erfinderisch sein und oft bräuchten die Geflüchteten mehr Unterstützung, um möglichst rasch die Sprache zu lernen und sich in den normalen Schulalltag integrieren zu können.
2005 wurden Integrationskurse eingeführt, die ausreichende Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse über das Leben in Deutschland vermitteln sollen. Damit will der Staat die Integration der hier neu angekommenen Menschen fördern. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten haben keinen Anspruch auf einen Integrationskurs.
2015/2016 haben sich viele ehrenamtliche Initiativen zur Unterstützung und Integration von Geflüchteten gebildet. Neben dieser großen Hilfsbereitschaft und viel Zustimmung in der Bevölkerung gibt es aber auch Menschen, die Geflüchteten negativ oder sogar ablehnend gegenüberstehen, was nicht zuletzt auch zum Erstarken von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus geführt hat.
Wie viel Menschlichkeit wollen oder können wir uns leisten, ist eine Frage, die neben dem Recht auf Asyl von der Gesellschaft immer wieder neu ausgehandelt werden muss.