Faires Gerichtsverfahren
Artikel 10 - Jeder hat das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren
Wenn jemand einer Straftat angeklagt wird, dann soll das öffentlich vor einem unparteiischen und unabhängigen Gericht geschehen.
Das öffentliche Verfahren ist ein Schutz vor Willkür und Ungleichbehandlung. Andere werden so zu Zeug:innen und können eingreifen, wenn jemand ungerecht behandelt wird. Gleichzeitig wird für alle anderen Menschen nachvollziehbar und transparent, wie ein Gericht und damit die Staatsgewalt zu einem Urteil kommt.
Zum Schutz von Beteiligten oder Angeklagten können in bestimmten Fällen Verhandlungen ganz oder teilweise auch nicht öffentlich sein. Das ist in Deutschland so zum Beispiel bei Strafverfahren gegen Jugendliche, die zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt waren.