Staatsangehörigkeit
Artikel 15 - Jede/r hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit
Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen oder das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Mit der Geburt erwirbt jeder Mensch eine Staatsangehörigkeit. Die Staatsangehörigkeit ist dabei nicht einfach nur ein Papier, sondern auch die Verpflichtung für ein Land, sich um seine Bürger:innen zu kümmern und sie zu schützen. In der Regel darf die Staatsangehörigkeit niemandem weggenommen werden. Eine Ausnahme besteht beim Wechsel einer Staatsangehörigkeit. Das ist oft nur möglich, wenn gleichzeitig die alte Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Allerdings gibt es Möglichkeiten, mehrere Staatsangehörigkeiten zu besitzen. So beispielsweise die italienische und die deutsche.