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Gedenktage & religiöse Feiertage

24. September

Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin strebte die Einstellung als Beamtin auf Probe in den Schuldienst Baden-Württembergs an. Das Oberschulamt Stuttgart lehnte den Einstellungsantrag ab, da sie nicht bereit war, während des Unterrichts auf das Tragen eines Kopftuchs zu verzichten. Die eingereichten Klagen Ludins fanden am 24. September 2003 schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine für sie positive Entscheidung. In dem Urteil hieß es, dass das Kopftuchverbot einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage bedarf.

Das Kopftuch zeige laut Ludins Aussage nicht nur die Berücksichtigung ihrer Tradition, sondern sei auch ein Zeichen für sexuelle Nichtverfügbarkeit. Das Land Baden-Württemberg argumentierte dagegen, dass durch das Tragen des Kopftuches in der Schule das strikte Neutralitätsgebot des Staates sowie das demokratische Grundprinzip der Trennung von Staat und Religion eingeschränkt werden.