Gedenktage & religiöse Feiertage
1. November
Der Europäische Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) wird 1959 in Straßburg gegründet und hat dort bis heute seinen Sitz. Er achtet darauf, dass die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte von den Staaten, die sie seit 1953 unterzeichnet haben, eingehalten wird. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann sowohl von Staaten als auch von einzelnen Personen direkt angerufen werden, wenn sie sich in ihren Grund- und Menschenrechten beeinträchtigt sehen. Die Urteile dieses Gerichtshofs sind bindend und können nicht mehr angefochten werden. In seiner heutigen Form als ständig tagendes Gericht existiert der EGMR seit dem 1. November 1998.