Minderheitenschutz
Wenn eine Tierart vom Aussterben bedroht ist, stellen wir sie unter Schutz. Wenn eine Pflanze zu verschwinden droht, wird sie besonders behütet, um die natürliche Vielfalt zu erhalten. Warum tun wir uns mit Minderheitenschutz dann so schwer?
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ (1948) definiert Rechte jedes einzelnen Menschen als Individuum. Dazu gehören Gewissens- und Religionsfreiheit sowie die Freiheit der eigenen Weltanschauung, ebenso wie Schutz vor Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, der Abstammung, des Geschlechts oder der Sprache. In ergänzenden Übereinkünften sollte immer wieder definiert werden, inwiefern Minderheiten diese Rechte für sich als Gruppe beanspruchen können. Bis heute ist es nicht gelungen, hier eine international gültige und verbindliche Richtlinie zu erstellen. Denn diese hat weitreichende Folgen.
Minderheit meint hier keine politische Minderheit – die überstimmte Minderheit –, sondern eine demographische Gruppe: Das heißt Menschen, die in einem Land oder einer Region beheimatet sind und sich von der Bevölkerungsmehrheit unterscheiden, indem sie ihre über Generationen entstandenen Traditionen pflegen, ihre Religion ausüben und ihre eigene Sprache sprechen. In Deutschland sind Sorben, Friesen, Sinti und Roma offiziell anerkannte Minderheiten. Damit genießen sie in der Bundesrepublik einen Minderheitenschutz, der ihnen garantiert, dass sie weiterhin ihre Sprache als offizielle Zweitsprache verwenden dürfen (z. B. auch in der Schule), ihre Traditionen und Kultur pflegen und dabei vom Staat unterstützt werden – also beispielsweise das zweisprachige Schulwesen finanziert wird.
Neue Grenzen machen aus Mehrheiten Minderheiten
Offiziell anerkannte Minderheiten entstanden meist aus den Wanderungsbewegungen der Völker über die Jahrhunderte und die Nationalstaatengründung. Ob aufgrund von Naturkatastrophen, wirtschaftlichen, politischen oder kriegsbedingten Veränderungen, die Menschen müssen sich anpassen. Dadurch kann und konnte eine Mehrheitsgesellschaft zur Minderheit werden (z. B. die Dänen in Schleswig-Holstein, Deutsche in Polen, die Basken in Frankreich und Spanien oder erst vor wenigen Jahren die Russen in den aus der Sowjetunion zerfallenen Einzelstaaten).
Manchmal boten fremde Herrscher aus ihrer Heimat vertriebenen Gruppen Aufnahme an, da sie Menschen brauchten, die ihr Land urban machten und bebauten. So war das heutige Baden-Württemberg nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-48) durch die Kriegshandlungen und die Pest so entvölkert und verwildert, dass Herzöge und Grafen gerne Glaubensfreiheit und Wahrung der eigenen Traditionen gewährten, wenn sich eine Volksgruppe in der Region niederlassen wollte. So kamen z. B. die Waldenser ins Land, gründeten Ortschaften wie Perouse, Pinache und Serres und pflegten bis ins letzte Jahrhundert ihre eigene Sprache.
Australien und Kanada entschuldigten sich
Von 1870 bis in die 1970er-Jahre hinein waren in Kanada Kinder der Ureinwohner aus ihren Familien und Gemeinschaften gerissen und in Heime untergebracht worden. 2008 entschuldigte sich Premierminister Harper und bat die Opfer um Verzeihung. Im Abgeordnetenhaus sagte er in Anwesenheit von Vertretern der Ureinwohner: „Heute sehen wir, dass die Politik der Assimilierung falsch war und keinen Platz in unserem Land hat.“
Wenige Monate vorher hatte sich bereits die australische Regierung für ähnliche Misshandlungen, die dort an den Kindern der Aborigines begangen wurden, offiziell entschuldigt. Einen Entschädigungsfonds hat der australische Regierungschef anders als sein kanadischer Kollege jedoch ausgeschlossen.
Auch Demokratien tun sich mit Minderheitenrechten also oft schwer. Das hat viele Gründe. Teilweise ist es die Arroganz der Mehrheit, die Minderheiten und ihre andere Kultur und Tradition für rückständig halten. Manchmal fürchten Länder die finanziellen Folgen für Wiedergutmachungen und Minderheitenschutz. In afrikanischen Ländern, die durch die europäische Kolonialisierung ohne Rücksicht auf Stammesgrenzen entstanden, würde eine internationale Stärkung der Minderheiten Unterdrückung und Diskriminierung Einhalt gebieten, gleichzeitig aber für weitreichenden Konfliktstoff sorgen. Deshalb möchten viele Länder den Minderheitenschutz bzw. Minderheitenrechte im Menschenrechtskanon nicht stärken.
Minderheiten im modernen Sprachgebrauch
Heute wird Minderheit sehr allgemein angewendet und meint praktisch alle Gruppen, deren Mitglieder von den vorherrschenden Sitten und Verhaltensweisen abweichen und sich in zahlenmäßiger Unterlegenheit befinden (z. B. Migranten, Behinderte oder Homosexuelle). Doch verbindet diese Menschen meist nur ein Merkmal, aber keine Tradition und gemeinsame Kultur oder Sprache. Bei Migranten ist das anders. Hier besteht die Gefahr der Entstehung von Parallelgesellschaften. Langsam setzt sich hier die Erkenntnis durch, dass Schutz und Rechte gewährt werden müssen. In welcher Form das geschehen kann und soll, befindet sich noch in der Diskussionsphase.