Menschenrechte - Deine Rechte!

Privatsphäre

Artikel 12 - Jeder hat ein Recht auf Privatleben

Niemand darf ohne Erlaubnis oder guten Grund in unsere Wohnung kommen, Briefe öffnen, Gespräche mithören oder uns und unsere Familie belästigen. Auch unser Name darf nicht in den Schmutz gezogen werden.

Damit werden nicht nur Prominente in ihrer Privatsphäre geschützt, sondern jeder von uns. Das Briefgeheimnis und der Datenschutz gehören dazu ebenso wie das Abhörverbot ohne richterlichen Beschluss. Trotzdem ist dieser Artikel immer wieder im Zusammenhang mit Verbrechens- bekämpfung in der Diskussion. Wie weit soll der Staat in das Privatleben reingucken dürfen, um Verbrechen aufklären oder noch besser verhindern zu können?