Gedenktage & religiöse Feiertage
24. Mai
Am 3. Mai 2008 bringt ein Zyklon eine ungeheure Flutkatastrophe über Birma (Miramar). Die Militärregierung verweigert dennoch ausländischen Helfern die Einreise ins Land. Das löst weltweit Diskussionen aus, ob die Weltgemeinschaft notfalls auch gegen den Willen der Regierung der Bevölkerung zu Hilfe kommen soll. 2005 wurde auf einem UNO-Gipfeltreffen die „responsibility to protect“ erstmals schriftlich festgehalten. Sie besagt, dass der Sicherheitsrat humanitäre Interventionen beschließen kann, wenn eine Regierung nicht willens oder fähig ist, ihre Bevölkerung zu schützen. Bei Kriegsverbrechen, Völkermord und ethnischen Säuberungen kann die UN notfalls mit militärischer Gewalt eingreifen. Der Schutz der Menschenrechte wird hier über die Achtung der staatlichen Souveränität gestellt.
Unter dem Druck einer Geberkonferenz, bei der über Aufbauhilfen verhandelt werden soll, gibt die Militärregierung nach drei Wochen ihren Widerstand auf und lässt ausländische Hilfsorganisationen ins Land. Wirklich ungehindert arbeiten können die Hilfskräfte aber nicht.