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26. Oktober

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am 26.10.2007, dass Kommunen behinderten Kindern den Besuch einer integrativen Schule grundsätzlich finanziell ermöglichen müssen. In dem Fall ging es um ein geistig behindertes Kind, das einen Integrationshelfer benötigt, um zusammen mit nicht behinderten Kindern in eine integrative Schule gehen zu können.