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18. August

Nach zähem Ringen und langer Debatte tritt am 18.08.2006 in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – in früheren Entwürfen auch Antidiskriminierungsgesetz (ADG) oder Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) genannt – in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.