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13. Januar

Nach Streiks an der Ruhr und in Mitteldeutschland im Frühjahr 1919 legte die deutsche Regierung den Entwurf eines Betriebsrätegesetzes vor. Es entbrannte ein Streit, ob das neue Gesetz auch wirtschaftliche Mitbestimmungsrechte enthalten oder nur auf soziale Belange beschränken sollte.

Eine Massendemonstration, zu der Kommunisten und Linkssozialisten aufgerufen hatten, vor dem Reichstagsgebäude in Berlin wird am 13. Januar 1920 gewaltsam aufgelöst. Preußische Sicherheitspolizisten schießen auf die Demonstranten. 42 Menschen sterben, 105 werden verletzt.

Am 4. Februar 1920 wird das Gesetz vom Parlament verabschiedet und bleibt bis 1934 gültig. Danach sind Betriebe ab einer Größe von zwanzig Beschäftigen verpflichtet, Betriebsräte wählen zu lassen. Unter den Nationalsozialisten wird die Mitwirkung von Arbeitnehmervertretungen aufgehoben.