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5. März

Die Reichstagswahl am 5. März 1933 kann nur noch eingeschränkt als freie und demokratische Wahl bezeichnet werden. Die freie politische Betätigung der Linksparteien ist durch eine Vielzahl von Notverordnungen eingeschränkt und Funktionäre von KPD und SPD befinden sich in Schutzhaft. Der Wahlkampf findet unter dem Terror der SA statt. Kurz nach dem Betätigungsverbot für die SPD als „staats- und volksfeindliche Partei“ lösen sich sämtliche Parteien selbst auf. Am 14. Juli 1933 folgt das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien. Bei den drei in der Zeit des Nationalsozialismus danach noch durchgeführten "Wahlen" erreicht die NSDAP die absolute Mehrheit, was sie durch gezielte Einschüchterung und Verfolgung der Menschen erreicht.