Menschenrechte - Deine Rechte!

Frei bewegen und aufhalten

Artikel 13 - Jeder darf sich frei bewegen

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Die Mauer in der DDR hat gegen diesen Artikel verstoßen. Die Menschen durften weder in den Ferien in andere westliche Länder reisen noch ganz das Land verlassen. Sogenannte Republikflüchtlinge wurden streng bestraft und an der Grenze wurde bei Fluchtversuchen auf sie geschossen. Menschen, die aus der DDR ausgewiesen worden waren, durften nicht mehr einreisen – auch nicht um ihre Kinder oder andere Familienangehörige zu besuchen.