Menschenrechte - Deine Rechte!

Keine Diskriminierung

Artikel 2 - Niemand darf diskriminiert werden

Die Menschenrechte gelten für alle Menschen gleichermaßen. Niemand darf benachteiligt und in seinen Menschenrechte eingeschränkt werden wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, Religion, seiner nationalen Zugehörigkeit, politischen Überzeugung, seines Besitzes oder anderer Unterschiede.

Das ist auch der Grund dafür, dass die Menschenrechte, die in unserem Grundgesetz verankert sind, nicht nur für deutsche Staatsangehörige gelten, sondern für alle Menschen, egal welcher Nationalität. Daneben gibt es im Grundgesetz sogenannte Bürgerrechte, die nur Deutschen zustehen.
Im Arbeitsleben begegnet uns dieser Artikel im Gleichstellungsgesetz. Niemand darf bei einer Bewerbung wegen seines Geschlechts schlechter gestellt werden oder weil er oder sie aus dem Ausland kommt oder homosexuell ist.
Ein weiteres Beispiel für einen Verstoß: In der DDR musste man in der Regel parteitreu sein und in der Jugendorganisation mitmachen, wenn man aufs Gymnasium oder später studieren wollte.