Menschenrechte - Deine Rechte!

Auslegungsregel

Artikel 30 - Niemand kann dir die Menschenrechte wegnehmen

Niemand hat das Recht, anderen diese in den Artikeln 1 bis 29 festgehaltenen Rechte und Freiheiten wegzunehmen.

Hier steht ganz eindeutig: Die Menschenrechte gelten immer und dürfen nie geändert oder anderen Menschen vorenthalten werden. Die Menschenrechte, die bei uns im Grundgesetz stehen, können niemals durch ein anderes Gesetz oder durch eine Grundgesetzänderung eingeschränkt werden. Würde dies passieren, könnte jeder von uns Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen und das Menschenrecht verteidigen. Auch auf europäischer und internationaler Ebene gibt es Möglichkeiten, Menschenrechtsverletzungen anzuklagen.