Menschenrechte - Deine Rechte!

Meinungsfreiheit

Artikel 19 - Recht auf freie Meinungsäußerung

Wir alle dürfen uns unsere eigene Meinung bilden und sie laut äußern. Unsere Meinung dürfen wir ungehindert und über Grenzen hinweg über Medien aller Art verbreiten und öffentlich machen.

Allerdings hat dieses Recht auch Grenzen, wenn damit die Privatsphäre oder Ehre eines anderen Menschen verletzt wird (Art. 12) oder andere dadurch diskriminiert (Art. 1 und 2) werden. Die freie Meinungsäußerung ist eine ganz wichtige Voraussetzung für die Demokratie. Nur so können sich Bürger für oder gegen etwas entscheiden und gleichzeitig die Staatsgewalt kontrollieren.