Menschenrechte - Deine Rechte!

Leichte Sprache

Hier findest du die Artikel der Menschenrechte in leichter Sprache.

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Artikel 1 - Freiheit und Gleichheit

Alle Menschen sind frei und gleich

Menschen sollen sich gegen·seitig helfen

 

Menschen sind frei geboren.

Alle Menschen sind gleich wertvoll.

Alle Menschen haben die gleichenRechte.

Alle Menschen haben ein Gewissen.

Alle Menschen sollen gut zusammen·leben.

 

Jeder Mensch ist frei.

Das bedeutet:

                    Du darfst selbst entscheiden:

                    Das will ich machen.

                    Und das will ich nicht machen.

 

Du gehörst keinem anderen Menschen.

Kein anderer Menschdarf über dich bestimmen.

 

Kein Mensch ist besser als ein anderer Mensch.

Zum Beispiel:

                    Ein armer Mensch ist genau so wertvoll wie ein reicher Mensch.

                    Ein Mensch mit Behinderung ist genauso wertvoll wie ein Mensch ohne Behinderung.

                    Eine Frau ist genauso wertvoll wie ein Mann.

                    Ein Mensch mit schwarzer Haut ist genauso wertvoll wie ein Mensch mit weißer Haut.

                    Alle Menschen sind gleich wertvoll.

 

Menschen sollen sich gegenseitig helfen.

So wie man sich in der Familie gegenseitig hilft.

Das nennen wir: Brüderlich·keit.

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Aber es gibt nicht überall Brüderlich·keit:

  • Arme Menschen haben es oft schwerer als reiche Menschen.
  • Menschen mit Behinderung haben es oft schwerer als Menschen ohne Behinderung.
  • Frauen haben es in vielen Ländern schwerer als Männer.
  • Menschen mit schwarzer Haut haben es oft schwererals Menschen mit weißer Haut.

 

So soll es sein:

  • Jeder Mensch ist gleich wichtig.
  • Wir müssen jeden Menschen gleich behandeln.
  • Jeder soll nach den Menschen·rechten handeln.

Du und ich müssen damit anfangen.

Wir und unsere Regierung müssen helfen:

Damit es allen Menschen gut geht.


Artikel 2 - Kein Mensch darf benachteiligt werden

Menschen·rechte gelten für alle Menschen.

Kein Mensch darf benachteiligt werden:

  • Egal, welches Geschlecht der Mensch hat.
  • Egal, welche Hautfarbe der Mensch hat.
  • Egal, welche Religion der Mensch hat.
  • Egal, welche Staats·angehörigkeit der Mensch hat.
  • Egal, welche politische Meinung der Mensch hat.
  • Egal, ob der Mensch reich ist oder arm.
  • Egal, ob der Mensch eine Behinderung hat oder nicht.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Alle Menschen sind gleich viel wert.

Das bedeutet:

  • Niemand darf ein Familien·mitglied benachteiligen.
  • Niemand darf einen Menschen in der Schule benachteiligen.
  • Niemand darf einen Menschen in der Arbeit benachteiligen.
  • Auch eine Regierung darf keinen Menschen benachteiligen.

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Aber nicht alle Menschen halten diese Regel ein.

Und nicht alle Länder halten die Regel ein.

Deshalb müssen wir und unsere Regierung diese Menschen und Länder immer wieder erinnern:

Kein Mensch darf benachteiligt werden.


Artikel 3 - Jeder Mensch hat das Recht auf Leben

 

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.

Jeder Mensch soll frei leben.

Jeder Mensch soll sicher leben.

 

Kein Mensch darf getötet werden.

Kein Mensch darf ein·gesperrt werden.

Kein Mensch soll Angst vor anderen haben.

 

Menschen dürfen selbst ent·scheiden:

So will ich leben.

Jeder Mensch soll alles machen können.

Aber er muss sich an die Gesetze halten.

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Manche Menschen töten oder verletzen andere Menschen.

Diese Menschen nennen wir Täter.

Wir bringen Täter ins Gefängnis.

So schützen wir die anderen Menschen vor den Tätern.

Aber die Täter sollen nicht für immer im Gefängnis sein.

Die Täter bekommen eine Strafe.

Nach der Strafe dürfen die Täter wieder frei sein.

 

Manche Länder handeln nicht nach Artikel 3.

Manche Länder töten Menschen in den Gefängnissen.

Zum Beispiel:

               Ein Täter hat einen Menschen ermordet.

               Dann verurteilen manche Länder den Täter zum Tod.

Diese Länder handeln gegen die Menschen·rechte.

 

Wir und unsere Regierung müssen Menschen und Länder immer wieder daran erinnern:

               Alle Menschen haben das Recht auf Leben.


Artikel 4 - Niemand darf Sklaven haben

 

Kein Mensch darf einen anderen Menschen zum Sklaven machen.

Kein Mensch darf einen anderen Menschen ein·sperren.

Kein Mensch ist Eigentum von einem anderen Menschen.

Kein Mensch soll ohne Lohn für einen anderen Menschen arbeiten.

 

Manche Menschen halten sich nicht an diese Regel:

Manche Menschen lassen andere Menschen für sich arbeiten.

Die anderen Menschen sind für sie Sklaven.

Sie  geben den Menschen kein Geld für die Arbeit.

Sie sperren die Menschen sogar ein.

Manchmal schlagen sie die Menschen auch.

Wir müssen diese Menschen an·zeigen.

Unsere Regierung muss den Sklaven helfen.

Und unsere Regierung muss anderen Regierungen sagen:

Ihr dürft keine Sklaven haben.

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Es gibt immer noch Sklaven.

Sogar in Deutschland.

Zum Beispiel:

               Menschen versprechen Frauen aus armen Ländern eine gute Arbeit.

               Die Arbeit ist in einem reichen Land.

               Zum Beispiel in Deutschland.

               In dem reichen Land bekommen die Frauen keine Arbeit.

               Aber die Frauen müssen mit fremden Männern schlafen.

               Obwohl sie das nicht wollen.

               Die Frauen bekommen dafür Geld.

               Aber das Geld müssen die Frauen abgeben.

               Diese Frauen haben nichts.

               Diese Frauen sind Sklaven.


Artikel 5 - Niemand darf Menschen foltern

 

Kein Mensch darf einen anderen Menschen foltern.

Kein Mensch darf einen anderen Menschen quälen.

Kein Mensch darf grausam zu einem anderen Menschen sein.

 

Menschen sind keine Dinge.

Menschen spüren Schmerzen.

Deshalb darf niemand einem Menschen wehtun.

 

Folter ist ganz schlimmes Weh·tun.

Bei der Folter gibt es ganz schlimme Schmerzen.

Folter ist verboten.

 


Wir dürfen auch böse Menschen nicht foltern.

Auch böse Menschen sind Menschen.

Wir foltern böse Menschen?

Dann sind wir genau so schlecht wie die bösen Menschen

Mehr

Manchmal ist es schwer.

Zum Beispiel:

                Ein Verbrecher entführt ein Kind.

                Die Polizei findet den Verbrecher.

Aber niemand weiß:

               Wo ist das Kind?

Der Verbrecher schweigt.

Das Kind ist in Gefahr.

Die Polizei will:

Der Verbrecher soll sagen:

               Hier habe ich das Kind versteckt.

Aber der Verbrecher sagt nichts.

Darf die Polizei den Verbrecher foltern?

               Mit der Folter zwingt die Polizei den Verbrecher vielleicht zum Sprechen.

Die Menschen·rechte sagen:

               Nein.

               Die Polizei darf den Verbrecher nicht foltern.


Artikel 6 - Jeder Mensch ist eine Rechts·person

Jeder Mensch hat Rechte.

Und jeder Mensch hat Pflichten.

Das ist in jedem Land so.

 

Menschen haben Rechte.

Zum Beispiel:

               Sie müssen dem Gesetz gehorchen.

 

Du glaubst:

               Eine Person hat dir Unrecht getan?

Dann kannst du vor Gerichtklagen.

Das Gericht untersucht:

               Hat die Person dir wirklich Unrecht getan?

Dann bekommt die Person eine Strafe.

 

Menschen haben in jedem Land andere Rechte und Pflichten.

Du bist in einem anderen Land?

Dann musst du den Gesetzen von diesem Land gehorchen.

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Manche Länder halten sich nicht an die Menschen·rechte.

Dort haben manche Menschen weniger Rechte.

Zum Beispiel Frauen.


Artikel 7 - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich

Das Gesetz schützt Menschen.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich viel wert.

Das Gesetz behandelt alle Menschen gleich.

Es ist egal:

Ob ein Mensch reich ist.

Oder arm.

Das Gesetz ist für alle Menschen gleich.

Zum Beispiel:

Ein armer Mensch muss vor Gericht?

Aber der arme Mensch kann keinen Anwalt bezahlen?

Dann bezahlt der Staat den Anwalt.

Mehr

Leider halten sich nicht alle Gerichte an die Regel.

In manchen Ländern haben manche Menschen vor Gericht mehr Rechte.

Zum Beispiel:

  • reiche Menschen
  • Menschen mit weißer Haut
  • Männer.

Wir und unsere Regierung müssen diesen Ländern sagen:

Die Gerichte müssen alle Menschen gleich behandeln.


Artikel 8 - Rechts·schutz

Jeder Mensch hat das Recht auf einen Anwalt.

Ein Anwalt kennt sich gut mit dem Gesetz aus.

Ein Anwalt hilft Menschen vor Gericht.

 

Jeder Mensch kann sich gegen Unrecht wehren.

Zum Beispiel:

 

Ein Chef sagt:

               Mein Arbeiter ist faul.

               Deshalb kündige ich dem Arbeiter.

Der Arbeiter sagt:

               Ich bin nicht faul.

Der Arbeiter nimmt sich einen Anwalt.

Der Anwalt klagt gegen die Kündigung.

Der Richter prüft:

               Hat der Chef Recht?

               Oder hat der Arbeiter Recht?

Dann entscheidet der Richter.

 

Der Chef oder der Arbeiter sind mit dem Urteil nicht einverstanden?

Dann können sie noch einmal vor Gericht gehen.

Ein anderer Richter prüft:

 Ist das Urteil von dem ersten Richter richtig?


Artikel 9 - Kein Mensch darf ohne Grund verhaftet werden. Kein Mensch darf ohne Grund aus·gewiesen werden

Die Polizei darf keinen Menschen ohne Grund verhaften.

Die Polizei darf keinen Menschen ohne Grund im Gefängnis behalten.

Kein Mensch darf ohne Grund aus einem Land aus·gewiesen werden.

 

Es muss immer einen Grund für eine Verhaftung geben

Zum Beispiel:

Ein Laden·besitzer sagt:

              Dieser Mann hat eine Tasche gestohlen.

Die Polizei nimmt den Mann fest.

Aber der Mann hat die gestohlene Tasche nicht.

Dann muss die Polizei den Mann nach einem Tag frei·lassen.

Vielleicht kommt der Mann vor Gericht.

Zeugen sagen:

              Der Mann hat die Tasche gestohlen.

Dann muss der Mann im Gefängnis bleiben.

Oder die Zeugen sagen:

              Der Mann hat die Tasche nicht gestohlen.

Dann kommt der Mann frei.

 

Keine Regierung darf Menschen ohne Grund aus einem Land aus·weisen

Deutschland darf dann einen Menschen aus·weisen:

Der Mensch ist in seinem Heimat·land sicher.

Dann braucht der Mensch nicht in Deutschland leben.

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Nicht alle Länder handeln nach Artikel 9

In manchen Ländern kommen Menschen einfach so ins Gefängnis.

Vielleicht, weil die Menschen arm sind.

Manchmal müssen arme Menschen viele Jahre im Gefängnis bleiben.

Obwohl sie nichts getan haben.

 

Manche Politiker weisen Menschen aus dem eigenen Land aus

Die Menschen dürfen dann nicht in ihr Land zurück·gehen.

Vielleicht, weil die Menschen eine andere politische Meinung haben.

So war das früher zum Beispiel in der DDR.


Artikel 10 - Das Recht auf ein faires Gerichts·verfahren

 

Ein Mensch soll ein Verbrechen begangen haben?

Dann kommt der Mensch vor Gericht.

Das Gericht ist un·abhängig:

  • Niemand sagt dem Richter:

                So musst du entscheiden.

  • Der Richter entscheidet nur nach dem Gesetz.
  • Der Richter entscheidet fair.

Die Verhandlung vor Gericht ist öffentlich.

Das bedeutet:

Zuschauer dürfen bei der Verhandlung dabei sein.

 

Ein Mensch steht vor Gericht

Ein Staats·anwalt klagt den Menschen an.

Der Staats·anwalt spricht für den Staat.

Der Angeklagte hat einen Verteidiger.

Der Verteidiger spricht für den Angeklagten.

 

Der Richter hört sich alles an.

Dann entscheidet der Richter:

           Der Angeklagte ist schuldig.

           Oder der Angeklagte ist nichtschuldig.

 

Zuschauer können bei der Verhandlung dabei sein.

 

Die Zuschauer sehen und hören:

  • Das sagt der Staats·anwalt.
  • Das sagt der Verteidiger.
  • Das sagen die Zeugen.

Die Zuschauer sehen:

Der Richter urteilt fair.

Das öffentliche Verfahren schützt vor Un·gerechtigkeit.

 

Manchmal sind Gerichts·verfahren nicht öffentlich

Zum Beispiel:

Wenn ein Jugendlicher vor Gericht steht.

Das Gericht will den Jugendlichen vor der Öffentlichkeit schützen.

Deshalb darf keiner den Jugendlichen vor Gericht fotografieren.


Artikel 11 - Ein Mensch ist un·schuldig. Oder eine Person beweist seine Schuld

Manchmal wissen wir nicht:

Hat ein Mensch ein Verbrechen begangen?

Oder hat der Mensch das Verbrechen nicht begangen?

Deshalb müssen wir sagen:

Der Mensch ist unschuldig.

Erst wenn jemand beweisen kann:

Der Mensch hat das Verbrechen begangen.

Dann dürfen wir sagen:

Der Mensch ist schuldig.

Manchmal glauben Leute:

Ein Mensch hat ein Verbrechen begangen.

Aber vielleicht stimmt das gar nicht.

 

Erst muss das Gericht alles prüfen.

Es gibt keinen Zweifel?

Jemand beweist:

Der Mensch hat das Verbrechen begangen?

Dann darf der Richter sagen:

Der Mensch ist schuldig.

Dann darf der Richter den Menschen ver·urteilen.


Artikel 12 - Jeder hat das Recht auf Privat·leben

Niemand darf in die Wohnung von einem anderen gehen.

Außer der andere erlaubt es.

Niemand darf die Briefe von einem anderen öffnen.

Außer der andere erlaubt es.

Niemand darf dieTelefonate von anderen mit·hören.

Niemand darf die Familien von anderen stören.

Niemand darf falsche Dinge über andere sagen.

 

Artikel 12 schützt das Privat·leben von Menschen.

Private Dinge gehen nur dich etwas an.

Zum Beispiel:

Niemand darf in deine Wohnung gehen.

Außer:

Du erlaubst es.

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Auch Verbrecher haben ein Privat·leben.

Deshalb darf die Polizei keineTelefonate von Verbrechern mit·hören.

Das kann ein Problem sein.

Wenn die Polizei weiß:

Die Verbrecher planen eine schlimme Sache.

Deshalb möchte die Polizei die Telefonate mit·hören.

Dann kann die Polizei die schlimme Sache verhindern.

Ein Richter entscheidet:

Ja.

Die Polizei darf mit·hören.

Die Erlaubnis dazu bekommt die Polizei aber nur selten.


Artikel 13 - Jeder darf sich frei in seinem Land bewegen

Jeder Mensch darf in seinem Land über·all hingehen.

Jeder Mensch darf sein Land verlassen.

Und in einem anderen Land leben.

Jeder Mensch darf in sein eigenes Land zurück·kehren.

Das bedeutet:

Du kannst wählen:

              Ich möchte in einem Dorf leben.

              Oder in der Stadt.

Du kannst auch wählen:

              Ich möchte in Deutschland leben.

              Oder in einem anderen Land.

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Leider können sich Menschen nicht in jedem Land frei bewegen.

In manchen Ländern dürfen Menschen nicht reisen.

Sie müssen in ihrem Land bleiben.

Oder sie dürfen nur in bestimmte Länder reisen.

Zum Beispiel:

Menschen aus der DDR durften nur in ganz wenige Länder reisen.

Manche Menschen wollten deshalb aus der DDR fliehen.

Aber an der Grenze haben die DDR-Soldaten auf die Menschen geschossen.


Artikel 14 - Recht auf Asyl

Ein Mensch wird in seinem Land verfolgt?

Dann bittet er ein anderes Land um Schutz.

Diesen Schutz nennen wir Asyl.

Aber:

  • Verbrecher bekommen kein Asyl.
  • Und wer gegen Menschen·rechte handelt, bekommt kein Asyl.

Ein Mensch wird verfolgt:

  • wegen seiner politischen Meinung?
  • wegen seiner Religion?
  • wegen seiner Hautfarbe?
  • wegen seiner Sexualität?

Dann kann der Verfolgte in einem anderen Land Asyl bekommen.

Der Verfolgte darf in einem anderen Land leben.

Aber:

Mörder oder andere schlimme Verbrecher bekommen kein Asyl.

Mehr

Es gibt ein Problem:

  • Sehr viele Menschen bitten um Asyl.
  • Menschen aus armen Ländernbitten um Asyl.
  • Arbeits·lose Menschen aus anderen Ländern bitten um Asyl.

Arme und arbeits·lose Menschen bekommen oft kein Asyl.

Die anderen Länder sagen:

Arme und arbeits·lose Menschen werden in ihren Ländern nicht verfolgt.

Deshalb geben wir diesen Menschen kein Asyl.


Artikel 15 - Jeder hat das Recht auf eine Staats·angehörig·keit

Jeder Mensch bekommt mit der Geburt eine Staats·angehörig·keit.

Das bedeutet:

          Der Mensch gehört zu einem bestimmten Staat.

          Er bekommt alle Rechte von dem Staat.

          Und er hat alle Pflichten von demStaat.

Menschen dürfen ihre Staats·angehörig·keit auch wechseln.

Zum Beispiel:

          Ein Italiener zieht nach Deutschland.

          Der Italiener lebt viele Jahre in Deutschland.

          Dann kann der Italiener die deutsche Staats·angehörig·keit bekommen.

Manche Menschen haben auch zwei Staats·angehörig·keiten.


Artikel 16 - Jeder hat das Recht auf eine Familie

Jeder Erwachsene darf heiraten.

Jeder Erwachsene darf eine Familie haben.

Egal:

  • welche Haut·farbe der Erwachsene hat.
  • welche Staats·angehörigkeit der Erwachsene hat.
  • welche Religion der Erwachsene hat.

Aber:

Kein Mensch darf zu einer Ehe gezwungen werden.

Erwachsene Menschen dürfen heiraten und Kinder bekommen.

Ein Mensch will nicht heiraten?

Dann darf niemand ihn zum Heiraten zwingen.

Ehe·leute haben die gleichen Rechte.

Ehe·leute haben auch bei einer Scheidung die gleichen Rechte.

Der Staat schützt die Ehe und die Familie.

Mehr

Aber es gibt auch Zwangs·ehen.

Zum Beispiel zwingen manche Eltern ihre Töchter zu Ehen.

Auch wenn die Töchter gar nicht heiraten wollen.

In manchen Staaten haben Ehe·männer mehr Rechte als Ehe·frauen.

Die Ehe·frauen bekommen dann bei einer Scheidung nichts.


Artikel 17 - Jeder hat ein Recht auf Eigentum

Jeder Mensch darf etwas allein besitzen.

Jeder Mensch darf etwas mit anderen zusammen besitzen.

Der Besitz ist das Eigentum von dem Menschen.

Niemand darf das Eigentum von einem Menschen weg·nehmen.

 

Auch der Staat darf einem Menschen nicht das Eigentum weg·nehmen.

 

Aber manchmal ist es kompliziert.

Zum Beispiel:

               Ein Bauer besitzt viele Felder.

               Der Staat will eine Autobahn durch die Felder bauen.

               Weil viele Menschen die Autobahn brauchen.

 

               Der Staat darf dem Bauern die Felder nicht weg·nehmen.

               Der Staat muss die Felder von dem Bauern kaufen.

               Der Bauer will die Felder nicht verkaufen?

 

               Dann muss ein Gericht entscheiden:

                    Was ist wichtiger?

                    Die Felder für den Bauern?

                    Oder die Autobahn für viele Menschen?

               Das Gericht sagt:

                    Die Autobahn ist wichtiger?

               Dann bekommt der Staat die Felder.

               Und der Bauer bekommt eine Ent·schädigung für die Felder.

               Zum Beispiel andere Felder an einem anderen Ort.


Artikel 18 - Menschen dürfen denken, was sie wollen. Menschen dürfen eine Religion haben. Menschen dürfen nach ihrem Gewissen handeln

Jeder Mensch darf eine Religion haben.

Oder keine Religion haben.

Jeder Mensch darf über seine Religion sprechen.

Jeder Mensch darf nach den Regeln seiner Religion leben.

Jeder Mensch darf seine Religion mit einem Gottes·dienst feiern.

Jeder Mensch darf den Gottes·dienst allein oder mit anderen Menschen feiern.

Jeder Mensch darf seine Religion wechseln.

 

Artikel 18 schützt den Glauben.

Jeder Glaube ist erlaubt.

Zum Beispiel:

  • das Christentum
  • das Judentum
  • der Islam.

 

Jeder Mensch darf einen Glauben haben.

Aber kein Mensch muss einen Glauben haben.

Kein Mensch darf zu einem Glauben gezwungen werden.


Artikel 19 - Meinungs·freiheit und Informations·freiheit

Jeder Mensch hat das Recht auf Information.

Jeder Mensch darf Informationen suchen.

Jeder Mensch darf Informationen an andere weiter·geben.

Das ist die Informations·freiheit.

So kann sich jeder Mensch eine Meinung bilden.

Jeder Mensch darf seine Meinung:

  • laut sagen
  • in einen Brief schreiben
  • in eine Zeitung schreiben

im Fernsehen, Radio oder Internet ver·öffentlichen.

Das ist die Meinungs·freiheit.

 

Meinungs·freiheit ist wichtig.

Zum Beispiel in der Politik.

Wir dürfen sagen:

               Diese Partei finde ich gut.

               Und diese Partei finde ich schlecht.

Wir dürfen Politikerkritisieren.

Wir kommen dafür nicht ins Gefängnis.

Aber wir dürfen keinen Politiker beschimpfen.

Wir dürfen überhaupt keinen Menschen beschimpfen.

Wir dürfen keine Lügen über einen Menschen sagen.

Und wir dürfen keine Werbung für verbotene Dinge machen.


Artikel 20 - Menschen dürfen Versammlungen machen. Menschen dürfen Vereine gründen

Menschen haben das Recht auf Versammlungen.

Die Versammlungen müssen friedlich sein.

 

Menschen dürfen demonstrieren.

Die Demonstrationen müssen friedlich sein.

 

Menschen dürfen Mitglieder bei einem Verein sein.

Der Verein muss die Gesetze be·achten.

 

Ein Mensch will nicht Mitglied in einem Verein sein?

Dann muss er nicht Mitglied in einem Verein werden.

 

Wir dürfen uns mit vielen Menschen treffen.

Wir dürfen demonstrieren.

Aber wir dürfen nicht mit Steinen werfen.

Wir dürfen nichts kaputt machen.

Und wir dürfen keine Menschen verletzen.

Mehr

Manche Staaten verbieten Versammlungen.

Und manche Staaten verbieten Demonstrationen.

Diese Staaten halten sich nicht an die Menschen·rechte.


Artikel 21 - Das Recht zu wählen

Jeder Mensch hat das Recht zu wählen.

Zum Beispiel:

               Menschen dürfen die Regierung wählen.

Jeder Mensch darf sich selbst zur Wahl stellen.

Zum Beispiel:

               für ein Amt bei einer Partei.

Wahlen sind frei.

Wahlen sind geheim.

Wahlen finden regel·mäßig statt.

Zum Beispiel:

               Alle vier Jahre.

 

Jeder Mensch hat die gleichen Rechte bei der Wahl.

Und jeder Mensch wählt nach seiner Meinung. 

 

Bei einer Wahl suchen wir einen Vertreter für eine bestimmte Gruppe.

Zum Beispiel:

               Bei der Bundestags·wahl suchen wir eine Partei für die Regierung.

Deshalb brauchen wir mehr als eine Partei.

Denn sonst können wir nicht zwischen verschiedenen Parteien wählen.

Eine Person sagt:

               Du sollst diese Partei wählen?

               Aber du willst diese Partei nicht wählen?

               Dann wähle diese Partei nicht.

Wahlen sind frei.

Und Wahlen sind geheim.

Niemand weiß:

               Diese Partei hast du gewählt.

          Und du musst niemandem sagen:

              Diese Partei habe ich gewählt.

 

Parteien dürfen die Wähler nicht betrügen.

Deshalb passen Wahl·beobachter aus anderen Ländern bei Wahlen auf.

Mehr

Menschen dürfen nicht in allen Staaten frei wählen.

In manchen Staaten gibt es nur eine Partei.

Die Menschen in diesen Staaten haben keine Wahl.


Artikel 22 - Schutz vor Armut

Jeder Mensch soll eine Wohnung haben.

Jeder Mensch soll genug zu essen und zu trinken haben.

Jeder Mensch soll medizinische Hilfe bekommen.

Jeder Mensch soll ins Kino, Theater und Museum gehen können.

 

Eine Person ist arm?

Die Person hat keine Arbeit und keine Wohnung?

Dann hilft der Staat der Person.

Dann muss die Person ihre Medikamente nicht selbst bezahlen.

Kinder aus armen Familien bekommen Geld für Vereine und Ferien·freizeiten.


Artikel 23 - Recht auf Arbeit

Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit.

Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Lohn für die gleiche Arbeit.

Der Lohn für die Arbeit reicht nicht zum Leben?

Dann hilft der Staat dem Menschen.

Jeder Mensch darf seinen Beruf frei wählen.

Jeder Mensch darf Mitglied von einer Gewerkschaft sein.

 

Jeder Mensch darf arbeiten

Und jeder Mensch darf entscheiden:

          Diese Arbeit will ich machen.

Ein Mensch hat keineArbeit?

Dann hilft die Arbeits·agentur bei der Suche nach Arbeit.

Und der Mensch bekommt Geld zum Leben.

 

Gewerkschaften kämpfen für gut bezahlte Arbeit

Gewerkschaften sind so etwas wie ein Werkstatt·rat.

Der Werkstatt·rat kämpft für gute Arbeit.

Der Werkstatt·rat kümmert sich um Mitarbeiter in einer Firma.

Die Gewerkschaft kämpft auch für gute Arbeit.

Die Gewerkschaft kümmert sich um alle Mitarbeiter in allen Firmen.

Mehr

Männer und Frauen sollen das gleiche Geld für die gleiche Arbeit bekommen.

Leider ist das nicht immer so:

          Oft bekommen Frauen weniger Geld als Männer für die gleiche Arbeit.

Alle Menschen dürfen arbeiten?

Auch das ist nicht immer so:

In der Zeit des National·sozialismus durften manche Menschen nicht arbeiten.

Zum Beispiel: Juden.

Manche Flüchtlinge dürfen in Deutschland nicht arbeiten.

Zum Beispiel:

               Wenn die Flüchtlinge nicht in Deutschland bleiben dürfen.


Artikel 24 - Recht auf Erholung und Freizeit

Jeder Mensch hat das Recht auf Erholung und Freizeit.

Die Arbeits·zeit darf nicht zu lange dauern.

Jeder Mensch hat das Recht auf regel·mäßigen Urlaub.

Und jeder Mensch hat das Recht auf bezahlten Urlaub.

 

Durch zu viel Arbeit kann man krank werden.

Deshalb hat jeder Mensch das Recht auf Erholung.

Wir brauchen Pausen in der Arbeit.

Und wir brauchen Urlaub.

Wir bekommen auch im Urlaub weiter Geld von unserem Arbeit·geber.

 

Kinder dürfen nicht arbeiten.

Kinder sollen spielen.

Und Kinder sollen Zeit zum Lernen haben.

 

Jugendliche dürfen nicht so viel arbeiten wie Erwachsene.

Jugendliche bekommen mehr Urlaub als Erwachsene.

Und Jugendliche haben mehr Pausen während der Arbeits·zeit.


Artikel 25 - Recht auf ein gutes Leben

Jeder Mensch hat das Recht auf ein gutes Leben.

Der Staat schützt besonders diese Menschen:

  • Kinder
  • alte Menschen
  • Menschen mit Behinderung
  • kranke Menschen
  • Menschen ohne Arbeit
  • Mütter und ihre Kinder.

Eheliche Kinder und un·eheliche Kinder bekommen den·selben Schutz.

Der Staat kümmert sich besonders um hilflose Menschen.

Jeder Mensch soll gutleben können.

Dafür brauchen Menschen:

  • eine Wohnung
  • Kleidung
  • Essen
  • Hilfe von Ärzten.

 

Reiche Staaten helfen armen Staaten Zum Beispiel:

  • Es gibt eine Hunger·katastrophe in einem Land?
            Dann sollen reiche Länder Nahrung in das Land bringen.
  • Ein armes Land hat zu wenig Krankenhäuser?
            Dann sollen reiche Staaten Krankenhäuser in dem Land bauen.
  • Es gibt ein Erdbeben in einem Land?
            Dann sollen reiche Länder den Opfern von dem Erdbeben helfen.

Artikel 26 - Das Recht auf Schule und Lernen

Jeder Mensch hat ein Recht auf Bildung.

Jedes Kind soll zur Schule gehen.

Jedes Kind soll Lesen, Schreiben und Rechnen lernen.

Der Schu lbesuch darf nichts kosten.

Die Eltern dürfen bestimmen:

Auf diese Schule soll mein Kind gehen.

Kinder sollen in der Schule auch lernen:

  • andere Menschen gutzu behandeln
  • andere Menschen zu verstehen
  • andere Menschen zu respektieren.

Kinder sollen in der Schule lernen:

Menschen aus allen Ländern zu respektieren.

Ein Mensch möchte nach der Schule auf die Universität gehen?

Dann muss Mensch die Universität besuchen können.

Mehr

In Deutschland kostet die Schule nichts.

Studenten können in Deutschland Geld für das Studium bekommen.

Die Studentenmüssen ein Teil von dem Geld später zurück·zahlen.

 

Aber:

  • In vielen Ländern können Kinder nicht mal zur Grundschule gehen.
  • Viele Mädchen dürfen gar nicht zur Schule gehen.
  • Hilfs·projekte aus reichen Ländern sollen diesen Kindern helfen.

Artikel 27 - Kunst ist frei

Kunst ist für alle Menschen da.

Deshalb soll ein Mensch:

  • ins Kino gehen können
  • ins Theater gehen können
  • ins Museum gehen können.

Jeder Mensch darf Kunst machen.

Zum Beispiel:

  • ein Bild malen
  • ein Buch schreiben
  • ein Lied komponieren.

Das Kunst·werk gehört dem Künstler.

Zum Beispiel:

Ein Fotograf macht ein Foto.

Er stellt das Foto ins Internet.

Du darfst das Bild nicht einfach kopieren.

Du musst den Fotografen fragen.

Und vielleicht musst du Geld für das Kopieren bezahlen.

 

Artikel 27 bedeutet auch:

Du darfst nicht einfachTexte aus dem Internet herunter·laden.

Du musst sagen:

Diesen Text hat eine andere Person geschrieben.

Du musst den Namen von der Person nennen.

Meist muss man für das Kopieren von Texten, Bildern und Liedern Geld an den Künstler bezahlen.

Mehr

Manchmal verbieten Staaten bestimmte Kunst.

Zum Beispiel haben die Nazis viele Bücher verbrannt.

Und die Nazis haben viele Bilder verboten.

Die Künstler durften nicht mehr arbeiten.

Das war nicht richtig.

Denn jeder Mensch hat das Recht Kunst zu machen.

Und jeder Künstler muss seine Kunst zeigen dürfen.


Artikel 28 - Soziale Gesellschaft:Menschen sollen gut mit·einander umgehen

Jeder Mensch soll in einer guten Gemeinschaft leben.

In der Gemeinschaft sollen die Menschen·rechte gelten.

Dafür sollen die Staaten Gesetze machen.

Die Menschen·rechte sollen:

  • für kleine Gemeinschaften gelten.

Zum Beispiel in der Schule und in der Arbeit.

  • für große Gemeinschaften gelten.

Zum Beispiel in Städten und Ländern.

  • für die ganze Welt gelten.

Jedes Land auf der Welt soll die Menschen·rechte sichern:

  • mit Gesetzen
  • mit Hilfe für andere Länder in Not.

Dann kann sich jeder Mensch frei und sicher fühlen.

Mehr

Respekt für Ur·einwohner. Wir müssen Ur·einwohner respektieren.

Und wir müssen ihre Art zu leben respektieren.

Zum Beispiel:

  • die Indianer in Amerika.
  • und die Aborigines in Australien.

Aborigines ist ein englisches Wort.

Das Wort bedeutet:

Ur·einwohner.

Es wird so aus·gesprochen: Ab–o–ri–dschi–nes.

 

Ur·einwohner bedeutet:

Diese Menschen waren zuerst in einem Land.

So wie die Indianer in Amerika.

Erst später kamen Menschen mit weißer Haut nach Amerika.

Ur·einwohner haben eine eigene Sprache.

Ur·einwohner haben eigene Gebräuche.

Zum Beispiel Lieder und Tänze.

Wir müssen die Gebräuche von Ur·einwohnern respektieren.

Wir müssen armen Länden helfen.

Reiche Länder müssen armen Ländern helfen.

Damit auch Menschen in armen Ländern gut leben können.

Wir müssen unsere Welt schützen.

Wir müssen die Welt für die nächsten Generationen schützen.

Das sind die nächsten Generationen:

  • unsere Kinder
  • unsere Enkel
  • und alle Menschen, die danach kommen.

Wir müssen an die Zukunft und an die nächsten Menschen denken.

Auch die nächsten Generationen sollen eine gute Welt haben.


Artikel 29 - Jeder Mensch hat Pflichten. Jeder Mensch hat Verantwortung

Nicht nur ich habe Rechte.

Auch die anderen Menschen haben Rechte.

Ich muss die Rechte von den anderen Menschen achten.

Ich muss andere Menschen schützen.

Dann geht es uns allen gut.

Jeder Mensch soll sich um andere Menschen kümmern.

 

Zum Beispiel:

Du siehst eine Schlägerei.

Dann darfst du nicht einfach vorbei·gehen.

Du musst Hilfe holen.

Zum Beispiel die Polizei anrufen.

Das ist deine Pflicht.

Du darfst anderen Menschen nicht schaden.

 

Und du darfst andere Menschen nicht stören.

Zum Beispiel:

Du kannst Musik hören.

Aber die Musik darf nicht zu laut sein.

Die Musik darf andere Menschen nicht stören.


Artikel 30 - Niemand darf die Menschen·rechte ab·schaffen

Kein Mensch darf die Menschen·rechte ab·schaffen.

Keine Gruppe darf die Menschen·rechte ab·schaffen.

Kein Staat darf die Menschen·rechte ab·schaffen.

 

Die Menschen·rechte sind wichtige Regeln für das Zusammen·leben.

Die Regeln von den Menschen·rechten gelten für jeden Menschen.

Niemand darf die wichtigen Regeln abschaffen.

Kein Mensch hat das Recht dazu.

Auch der Chef von einem Land darf die Menschen·rechte nicht abschaffen.

Niemand darf sagen:

Die Menschen·rechte gibt es nicht mehr.

Die 30 Artikel von den Menschen·rechten gelten immer.

Niemand darf die Regeln von den Menschen·rechten ändern.

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Jemand will die Menschen·rechte ab·schaffen?

Dann kannst du vor Gericht dagegen klagen.

Du kannst zum Bundes·verfassungs·gericht in Karlsruhe gehen.

Und du kannst zu Gerichten in Europa und der ganzen Welt gehen.