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Wahlrecht & Demokratie

Artikel 21 - Recht auf Demokratie und freie Wahlen

Wir alle haben das Recht, an der Regierung unseres Landes direkt oder indirekt über freie Wahlen mitzuarbeiten. Jeder hat das Recht, ein öffentliches Amt in seinem Land zu bekleiden. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für jeden Staat. Dazu müssen regelmäßig geheime, gleiche und freie Wahlen durchgeführt werden.

Freie Wahlen setzen eine Auswahl voraus. D.h. es müssen auch mehrere Parteien antreten dürfen. Die geheime Wahl ist die Voraussetzung dafür, dass jeder ohne Angst vor Folgen seine Meinung sagen kann. Wahlbetrug stellt einen Verstoß gegen diesen Artikel dar, der durch internationale Wahlbeobachter vermieden werden soll.