Menschenrechte - Deine Rechte!

Versammlungsfreiheit

Artikel 20 - Recht auf friedliche Versammlung

Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. Niemand darf zu einer Mitgliedschaft in einer Vereinigung gezwungen werden.

Das Recht erlaubt zusammen mit Art. 19 (Meinungsfrei- heit) friedliche Demonstrationen. Gleichzeitig darf niemand zu einer Mitgliedschaft in einer Vereinigung gezwungen werden. Die Mitgliedschaft z. B. in einem Sportverein ist etwas anderes. Zwar musst du Mitglied sein, wenn du dort mittrainieren willst, aber du hättest ja auch andere vergleichbare Möglichkeiten, Sport zu treiben.