Menschenrechte - Deine Rechte!

Anerkennung trotz Arbeitslosigkeit

Die Zeitzeugin

Als Tochter einer Großfamilie blieb Frau Messner der Zugang zu einer weiterführenden Schule verwehrt. Nach ihrem Haupt- schulabschluss begann sie 14-jährig eine kaufmännische Lehre, lernte verschiedene Einsatzbe- reiche kennen und bildete sich als Erwachsene per Fernstudium zur Buchhalterin fort.   Nach über vierzig Berufsjahren, die sie nur für 6 Monate nach der Geburt ihres Sohnes unterbrach, verlor sie durch die Insolvenz ihres Arbeitgebers ihren Arbeits- platz, bezog zunächst Arbeits- losengeld I und wurde dann als Langzeitarbeitslose auf Arbeits- losengeld II gestuft. Frau Messner arbeitet seit längerem ehrenamtlich in der Diakonie.

Zeitzeugeninterview mit einer Hartz-IV-Empfängerin, die nach vierzig Jahren Arbeit um Menschenwürde und soziale Sicherheit kämpft

„Ganz schön mutig,“ urteilten die Jugendlichen der Eduard-Spranger-Schule in Reutlingen über das Gespräch mit der Arbeitslosengeld-II-Empfängerin Frau Messner. Mutig, weil sie sich mit ihrer Arbeitslosigkeit auseinandersetzt und offen bekannte, dass sie sich schämte, als sie arbeitslos wurde. Mutig auch, weil sie nie aufgab und alles daran setzt, eine neue Arbeit zu finden.
Arbeit bedeutet nicht nur wirtschaftliche Unabhängigkeit und Sicherheit, sondern beeinflusst Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen. Deshalb engagiert sich die Zeitzeugin ehrenamtlich, arbeitet für „nichts“ in der Diakonie und erfährt dort Anerkennung, Solidarität und Selbstbestätigung. Wie eng die Erfahrung der Arbeitslosigkeit mit den Menschenrechten verknüpft ist, hatten die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 in ihrer Vorbereitung recherchiert. Das Recht auf Arbeit, das Recht auf soziale Sicherheit, auf Essen, Unterkunft und ärztliche Versorgung sind in den Artikeln der Menschenrechtserklärung festgehalten und garantiert. Geradeso wie die Menschenwürde im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.