Menschenrechte - Deine Rechte!

Kinderrechte ins Grundgesetz

Werden Kinder gehört?

 

Seit 1992 gilt in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention. 1993 ist ein Antrag der SPD gescheitert, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. 1994 hat sich das „Aktionsbündnis Kinderrechte“ von UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund und Deutsches Kinderhilfswerk gegründet und setzt sich seitdem zusammen mit vielen Parteien, Politikerinnen und Politikern für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Fast dreißig Jahre später hat die Bundesregierung am 20.01.2021 beschlossen, dies umzusetzen.

 

Der Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz soll um den unten unterstrichenen Text erweitert werden:

„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Für eine Grundgesetzänderung braucht es im Bundestag und Bundesrat jeweils eine Zweidrittelmehrheit. Im Juni 2021 wurde dann bekannt, dass aktuell keine Mehrheit für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorhanden ist.

Der Union ging die Formulierung des Gesetzentwurfes zu weit. Sie befürchtete vor allem zu große Eingriffe in die Elternrechte. Kinderschutzverbänden, Grünen und Linken ging der Text nicht weit genug und war zu unkonkret. Sie fordern:

  • Das Wohl des Kindes muss vorrangig (und eben nicht nur „angemessen“) berücksichtig werden.
  • Die Beteiligungsrechte von Kindern müssen klarer benannt werden.

Damit wollen sie verhindern, dass Kinder bei Entscheidungen das Nachsehen haben, weil sie sich nicht so gut Gehör verschaffen oder durchsetzen können wie Erwachsene.

Darf der Bolzplatz ins Wohngebiet oder ist das eine zu große Lärmbelästigung für die Anwohner? Warum wurden Kinder und Jugendliche nicht bei den Diskussionen über Schulschließungen während der Corona-Pandemie einbezogen und warum mussten im Winter 2020/2021 Schulen schließen aber keine Fabriken?

Eine Verschärfung der Formulierungen der Kinderrechte würde dabei nicht in jedem Fall bedeuten, dass sich die Kinderinteressen durchsetzen. Es würde aber dazu führen, dass die Kinder in den Entscheidungsprozess einbezogen werden und immer gut begründet werden muss, warum in dem konkreten Fall andere Interesse höher bewertet wurden als das Wohl des Kindes.

Nach dem Scheitern der Verhandlungen im Juni 2021 wird also weiter um die Frage gerungen, ob und in welcher Form Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen.