Menschenrechte - Deine Rechte!

Grundrechte

Die Grundrechte sind wie ein Schutzschild für Einzelpersonen gegenüber dem Staat. Sie können nicht einfach weggenommen werden. Wenn jemand denkt, dass seine Freiheiten, die ihm durch die Grundrechte gegeben sind, bedroht sind, kann er vor dem Bundesverfassungsgericht dafür kämpfen, dass die Grundrechte respektiert werden. Aber nicht alle Grundrechte gelten für alle Menschen auf die gleiche Weise.

 

Als Grundrechte bezeichnet man staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie sind für alle drei Säulen staatlicher Gewalt bindend und schränken ihre Macht ein. Also für Legislative (Gesetzgebung: Bundestag und Landtage), Judikative (Rechtsprechung: Gerichte) und Exekutive (ausführende Gewalt: Polizei und Behörden).  

Die Grundrechte sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung von Deutschland. Sie stehen am Anfang von insgesamt 146 Regeln im Grundgesetz (Artikel). Einige dieser Regeln garantieren Dinge wie die Gleichheit aller Menschen, die Freiheit, seine Meinung zu äußern, die Freiheit der Presse, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit, sich zu versammeln, die Freiheit, Vereinigungen beizutreten, die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, die Privatsphäre seiner Wohnung, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Asyl.

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

Die Bürgerrechte und Menschenrechte

Der überwiegende Teil unserer Grundrechte sind gleichzeitig auch Menschenrechte. D. h. sie stehen bei uns in Deutschland allen Menschen unabhängig von ihrer Nationalität zu. Sie beginnen immer mit „Jeder hat das Recht …" Der andere Teil der Grundrechte sind sogenannte Bürgerrechte, die nur deutsche Staatsangehörige beanspruchen können. EU-Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen in vielen Bereichen gleichgestellt. Nicht so Nicht-EU-Bürger: Für sie gilt das Ausländerrecht. Die Bürgerrechte erkennt man an der Formulierung „Deutsche haben das Recht …". Dazu zählen das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, auf freie Berufs- und Wohnortwahl sowie die Regelungen zum Wehrdienst und zur Ausbürgerung und Auslieferung.    

Grundrechte gibt es in einer Diktatur oft nur auf dem Papier

Offiziell bekennen sich meist auch Diktaturen zu Grundrechten, die Realität sieht aber oft anders aus. Freiheitsrechte werden dem Einzelnen in einem totalitären Staat nicht zugebilligt beziehungsweise stark eingeschränkt. Die Verletzung der Menschenrechte wird dabei meist mit einem „höheren Ziel“ begründet.  

So war es auch im Dritten Reich: Mit der Reichstagsbrandverordnung schränkte der Reichspräsident die bürgerlichen Freiheiten erheblich ein unter dem Vorwand, zum „Schutz des Volks und Staats“ zu handeln. Das ebnete den Weg der vollständigen Machtübernahme Hitlers. Presse- und Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit etc. wurden der staatlichen Willkür ausgeliefert, Verhaftungen und Hausdurchsuchungen enorm erleichtert.

Oder in der ehemaligen DDR: Der Staat hat millionenfach seine Bürger bespitzelt, es gab keine Reisefreiheit und trotz offiziell allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen präsentierte die SED regelmäßig eine fast hundertprozentige Zustimmung zu ihrer Partei und ihren Kandidaten.    

Hüter der Grundrechte

Wer sich um die Einhaltung der Grundrechte kümmert beziehungsweise Verletzungen anprangert, ist eine wichtige Frage. Ein Recht taugt nur so viel, wie es in der Praxis auch Geltung hat. Die oberste Hüterin unserer Verfassung und damit auch der Grundrechte ist das Bundesverfassungsgericht. Es hat viel zu tun! Das kann man als Beleg für die Aufweichung unserer Grundrechte und den Missbrauch der Staatsgewalt ansehen oder auch als ein Zeichen dafür, dass unserer Rechtsstaat funktioniert.  

Andere wichtige Instanzen sind die Medien und Menschenrechtsorganisationen, die immer wieder die Einhaltung der Grundrechte einklagen, Skandale aufdecken und die Öffentlichkeit für das hohe Gut der Grundrechte sensibilisieren. Das funktioniert natürlich nur bei wirklicher Presse- und Informationsfreiheit und so verwundert es nicht, dass gerade sie in Diktaturen schnell und rigoros eingeschränkt werden.  

Auch Europa schützt

Über die Garantie der Grundrechte im Grundgesetz hinaus genießen wir in der Bundesrepublik Deutschland den Grundrechtsschutz der „Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarates“, die 1953 in Kraft getreten ist. Das Abkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die klassischen Menschenrechte zu schützen.  

Erst 1999 wurde ein Konvent zur Formulierung einer EU-Grundrechte-Charta eingesetzt, die die Bürgerrechte erstmalig in einem Text zusammenfasst. Die am 7. Dezember 2000 verkündete Charta der Grundrechte der Europäischen Union brauchte nach dem Scheitern des Europäischen Verfassungsvertrags noch neun Jahre, bis sie dann am 1. Dezember 2009 zusammen mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft trat. Wie in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es in der Charta in Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Neben den klassischen Bürgerrechten wie Meinungs- oder Versammlungsfreiheit und zahlreichen sozialen Rechten sind hier auch Verbraucherschutz, Datenschutz, das „Recht auf eine gute Verwaltung“ sowie Rechte von Kindern, Menschen mit Behinderungen und von älteren Menschen festgeschrieben. Die Grundrechtecharta ist bindend für die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union und hier insbesondere für die europäische Gesetzgebung und Verwaltung. Bei rein nationalen Sachverhalten gelten weiterhin die nationalen Grundrechte der Mitgliedsstaaten.