Menschenrechtskalender
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28.09.2020
1951 - Bundesverfassungsgericht nimmt seine Arbeit aufAm 28. September 1951 nimmt in Karlsruhe das Bundesverfassungsgericht seine Arbeit auf. Es wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Kommt es bei der Beachtung des Grundgesetzes zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.