Menschenrechtskalender
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16.01.2023
1998 - Grundlage für "Großen Lauschangriff" wird gelegtAls "Großer Lauschangriff" werden in Deutschland, Österreich und der Schweiz umgangssprachlich akustische (und auch optische) Überwachungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste bezeichnet. Die Grundlagen für den "Großen Lauschangriff" wurden am 16. Januar 1998 vom Bundestag und am 6. März 1998 vom Bundesrat durch Einfügung der Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz, wodurch die so genannte akustische Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung ermöglicht wurde, gelegt. Am 3. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht auf eine Verfassungsbeschwerde hin, dass große Teile des Gesetzes zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität gegen die Menschenwürde verstoßen und deshalb verfassungswidrig sind. Insbesondere dürfe die Überwachung nur noch bei dem Verdacht auf besonders schwere Straftaten angeordnet werden.