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Asylrecht

Artikel 14 - Recht auf Asyl

Jeder hat das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu bekommen. Das Asylrecht kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn jemand wegen eines nichtpolitischen Verbrechens verfolgt wird oder gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstößt.

Dieser Artikel ist die Grundlage für unser Asylrecht. Ein weiterer Grund liegt in unserer Vergangenheit mit der leidvollen Erfahrung, dass Millionen Menschen in der NS-Zeit hätten gerettet werden können, wenn sie aus Deutschland hätten ausreisen dürfen und in einem anderen Land Asyl bekommen hätten. Allerdings gelten mittlerweile sehr hohe Hürden für das Asylrecht, die immer wieder kritisch diskutiert werden. Wann ist jemand wirklich verfolgt und in seinem Land an Leib und Seele bedroht, sodass er oder sie Asylrecht hat? Was ist mit den Wirtschaftsflüchtlingen, die in der Flucht nach Europa ihre einzige Überlebenschance sehen aber nicht politisch verfolgt werden?